Vorsorgeregelung
Das Älterwerden hat seine ganz eigenen Herausforderungen und stellt uns nicht selten vor existenzielle Fragen
Wer kümmert sich um mich, wenn ich einmal pflegebedürftig werde?
Wer organisiert den Umzug in ein Pflegeheim und löst meinen Haushalt auf?
Wer kümmert sich um die Versorgung meines geliebten Haustieres?
Wer verwaltet mein Vermögen und erledigt meine Bankgeschäfte, wenn ich dies nicht mehr kann?
Wer bestimmt wie ich behandelt oder gepflegt werde, wenn ich selbst im Alter oder aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage bin?
…
Damit diese Zukunftsszenarien ihren Schrecken verlieren, können Sie in gesunden Zeiten dafür Sorge tragen, dass auch dann, wenn Sie es nicht mehr selbst steuern können, ganz in Ihrem Sinne gehandelt wird. Dazu sollten Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig dokumentieren.
Am sinnvollsten gestalten lässt sich dies in Form einer
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass für Sie niemand aus Ihrem Umfeld als Bevollmächtigter in Frage kommt, biete ich Ihnen gern an, für Sie tätig zu werden.
Grundlage hierfür ist der Abschluss eines Vertrages zur Ausübung der Vorsorgevollmacht, so dass ich auf dieser Basis die Pflichten eines Bevollmächtigten für Sie übernehme.
Die Entscheidung, in welchem Umfang die Vollmacht gelten soll und welche Tätigkeiten ich zukünftig für Sie erledigen werde, treffen natürlich Sie.
Aber auch wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten, können es Ihre Lebensumstände erforderlich machen, dass Sie bei der ein oder anderen Erledigung Hilfe benötigen.
Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Bankgeschäfte oder die Auswahl und Beauftragung geeigneter Dienstleister (Umzugsfirma, Handwerker, etc.) sind nicht immer leicht zu meistern.
Auch hierbei stehe ich Ihnen gern zur Seite, damit die Anforderungen des täglichen Lebens Sie nicht vor unüberwindbare Hürden stellen.
Ich organisiere in Absprache mit Ihnen die notwendigen Maßnahmen bzw. begleite die entsprechenden Abläufe.
