Nachlassregelung / Testamentsgestaltung

Ihre Wünsche auf einem stabilen Fundament
Wussten Sie…
- dass Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch haben?
- dass Sie Ihr Testament unbedingt hinterlegen sollten?
- dass Ihr Ehegatte nicht automatisch Ihr Alleinerbe wird?
- dass ein Vermächtnis etwas grundlegend anderes ist als eine Erbschaft?
- dass Sie Ihren Bestattungswunsch nicht in Ihrem Testament festlegen sollten?
- dass sich Ihr Erbe grundsätzlich auch um die Abwicklung Ihres Nachlasses kümmern muss?
- dass die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers nicht notwendig, aber mitunter sehr sinnvoll ist?
- dass Ihr Testament oft erst Wochen nach Ihrem Ableben eröffnet wird und Ihr Erbe in der Zwischenzeit nicht handeln darf?
- …
Ich berate Sie gern!
Nicht selten kann der „letzte Wille“ nicht erfüllt werden, weil die testamentarische Verfügung entweder formell oder inhaltlich fehlerhaft und damit im ungünstigsten Fall unwirksam ist.
Mitunter wird derjenige zum Erben, den der Erblasser eigentlich ausschließen wollte.
Damit im Ergebnis auch tatsächlich das umgesetzt werden kann, was Sie sich für Ihren Erbfall vorstellen, ist eine klare und rechtssichere Nachlassregelung erforderlich.
Nicht zuletzt kann eine eindeutige Testamentsgestaltung Ihren Erben später einmal nervenaufreibende zwischenmenschliche oder rechtliche Auseinandersetzungen und unter Umständen teure und langwierige erbrechtliche Verfahren ersparen.
Ich unterstütze Sie bei IHRER individuellen Nachlassregelung, dabei stets orientiert an Ihren Wünschen und Ihrem ganz persönlichen Lebenszuschnitt.
Bei Bedarf ziehe ich Spezialisten aus anderen Bereichen hinzu oder arbeite auf Wunsch mit Ihren persönlichen Beratern z.B. Steuer- oder Finanzberatern zusammen.