08191 / 985 60 85 - Kanzlei für Erbrecht

Kosten

Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt in Rechnung stellen kann.
Seit dem 01.07.2004 regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bindend, welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden.

Beispiel:
Für eine Erstberatung bis zu 90 Minuten fällt eine Beratungsgebühr von maximal 190,- EUR netto an.
Benötigen Sie in derselben Sache ein weiteres Gespräch, erhöht sich die Beratungsgebühr auf insgesamt maximal 250,- EUR netto.

Bereits bei der Mandatsanbahnung, also bei den Vorgesprächen, werden Sie umfassend über alle anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten) aufgeklärt.