Erbstreitigkeiten
“Wenn die Erbschaft verteilt wird, steht die Freundschaft still.” (dän. Sprichwort)
Nach einer Umfrage des Instituts Allensbach endet jede fünfte Erbschaft im Streit. Enttäuschte Erwartungen lassen intakte Familienstrukturen plötzlich aufbrechen.
Auslöser für eine Erbstreitigkeit können u. a. folgende Szenarien sein:
- Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge mit unerwarteten Rechtsfolgen eintritt.
- Das Testament ist unwirksam, scheint nicht gerecht oder widerspricht dem zu Lebzeiten geäußerten Willen des Erblassers.
- Das Testament wird unterschiedlich interpretiert.
- Die Testierfähigkeit des Erblassers wird angezweifelt.
- Ein enterbter Verwandter macht Pflichtteilsansprüche geltend.
- Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sich nicht einig, wie der Nachlass verwaltet oder verteilt werden soll.
- Ein Vermächtnis wird nicht oder nicht vollständig erfüllt.
- Der Erbe ist mit der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers oder dessen Vergütungsverlangen nicht einverstanden.
Ich berate und vertete Sie:
- bei der Geltendmachung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
- bei der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Selbstverständlich erhalten Sie eine realistische und ausführliche Kosten-Risiko-Einschätzung zu Ihrer Erbangelegenheit, was auch bedeutet, dass ich Ihnen im Zweifel von einem für Sie aussichtslosen Rechtsstreit abraten werde!